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Top-Up-Deckung | Limit Plus
Der
Bund steigt in den Markt der privaten Kreditversicherer ein.
Zwei Modelle wurden geprüft:
• Das erste Modell, die so genannte Top-Up-Deckung
| Top-Up-Police.
• Das
zweite Modell wäre die so genannte Ground-Up-Deckung.
Der
Einstieg des Bundes erfolgt derzeit ausschließlich in die Top-Up-Deckung.
Die
Kreditversicherer haben sich mit der Bundesregierung auf eine bis Ende
2010 befristete staatliche Ergänzung der Warenkreditversicherung
verständigt.
Eigentlich
war zunächst geplant, dass dieses staatliche Programm bereits Ende
Oktober oder Anfang November hätte starten sollen. Das verzögerte sich
jedoch, da komplexe rechtliche, insbesondere auch europa- und
beihilferechtliche Fragestellungen zu klären waren. Doch nun kann das
Programm starten.
Der
Bund ermöglicht eine Ergänzung des privaten
Kreditversicherungsschutzes in den Fällen, in denen die
Kreditversicherer
bestehende Limite reduzieren oder
beantragte Limite nicht vollständig
gewähren.
Die
Ergänzung ist in verschiedener Weise begrenzt:
Sie kann nie höher sein als die
(eingeräumte oder verbliebene) Deckung des Kreditversicherers.
Sie kann nie höher sein als das
ursprünglich bestehende Kreditlimit oder das beantragte Kreditlimit.
In
jedem Falle gibt es eine
Obergrenze von 2,5 Millionen Euro je
Abnehmer und Lieferant.
Die
Bundesregierung stellt für die Top-Up-Deckung ein
Gewährleistungsvolumen von 7,5 Milliarden Euro aus
dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung.
Der
Prämiensatz von
2,88 Prozent per
annum
trägt
dem Umstand Rechnung, dass bonitätsschwache Unternehmen ohne
Portfolioausgleich gedeckt werden.
Der
Bund behält sich vor, die Prämie nach Auswertung erster Erfahrungen mit
dem Top-Up-Programm anzupassen. Das Programm läuft Ende kommenden
Jahres aus.
Die
Kreditversicherer wickeln dabei das
Kundengeschäft in der Top-Up-Tranche auf Rechnung des Bundes
vollständig ab, um den Versicherungsnehmern einen einfachen
Zugang zu ermöglichen.
Die
Kreditversicherer erhalten dafür vom Bund eine Bearbeitungsgebühr, die
aus den Prämieneinnahmen finanziert werden. Hierdurch sollen nur die
entstehenden Kosten erstattet werden, eine Gewinnmarge ist nicht
vorgesehen.
Zwischen
dem Bund und den Kreditversicherern besteht darüber Einvernehmen, dass
der Bund wirtschaftlicher Risikoträger für diese
Top-Up-Deckung sein soll.
Die
Risikoübernahme durch den Bund wird durch einen Rückgarantievertrag
mit den Kreditversicherern ausgestaltet.
Lieferanten
können für Lieferungen an inländische Unternehmen,
also deutsche Abnehmer, eine Top-Up-Deckung
erhalten, sofern seit dem 1. September 2008 ihr
Limit gekürzt oder ein Antrag auf Einräumung oder Erhöhung eines Limits
nur teilweise positiv entschieden wurde.
Für
den Top-Up-Bereich ist ein
einheitlicher Selbstbehalt
des Versicherungsnehmers von 20 Prozent
für Netto-Verträge
– dabei handelt es sich um Policen ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer
bzw. 30 Prozent für
Bruttoverträge – also Policen mit Einbeziehung der
Umsatzsteuer – vorgesehen.
Der
Bund hat zudem einen Mandatar beauftragt, der das
staatliche Ergänzungsangebot überwacht und kontrolliert.
Dazu
werden die privaten Kreditversicherer monatlich dem Mandatar die
wesentlichen Kennziffern wie Anzahl der Top-Up-Verträge,
Deckungssummen, Prämien oder auch Schäden melden.
Der
Mandatar wird die Daten prüfen und auswerten. Übrigens hat auch die
EU-Kommission die Top-Up-Deckung gebilligt und eine Notifizierung, also
eine förmliche Bestätigung der Beihilfefreiheit, als nicht erforderlich
angesehen.
Wichtig:
Die
Top-Up-Deckung können nur Unternehmen nutzen, die bereits eine
Kreditversicherung haben bzw. eine Kreditversicherung abschließen.
Wenn
Sie Interesse an einer Top-Up-Deckung haben, setzen Sie sich bitte mit
uns in Verbindung. Wir können für Sie/Ihr Unternehmen als Mandatar
tätig werden. Auf Grundlage eines Maklermandates können wir Sie
qualifiziert bei der Kreditversicherung und der Installation einer
Top-Up-Deckung beraten. Wir sind bei allen deutschen
Kreditversicherern als Fachmakler für Kreditversicherung akkreditiert
und können diese Unterstützung für Sie kostenlos durchführen. Aufgrund
unserer jahrzehntelangen Erfahrung erhalten Sie durch uns kompetente
Unterstützung.
Die
Mandatierung gegenüber dem Kreditversicherer muss schriftlich erfolgen
– ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung –
ohne Mandatierung ist eine Unterstützung nur auf Honorarbasis möglich.
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