Top-Up-Deckung | Limit Plus 

Der Bund steigt in den Markt der privaten Kreditversicherer ein.


Zwei Modelle wurden geprüft: 

• Das erste Modell, die so genannte Top-Up-Deckung | Top-Up-Police.
• Das zweite Modell wäre die so genannte Ground-Up-Deckung.

Der Einstieg des Bundes erfolgt derzeit ausschließlich in die Top-Up-Deckung.

Die Kreditversicherer haben sich mit der Bundesregierung auf eine bis Ende 2010 befristete staatliche Ergänzung der Warenkreditversicherung verständigt.

Eigentlich war zunächst geplant, dass dieses staatliche Programm bereits Ende Oktober oder Anfang November hätte starten sollen. Das verzögerte sich jedoch, da komplexe rechtliche, insbesondere auch europa- und beihilferechtliche Fragestellungen zu klären waren. Doch nun kann das Programm starten.

Der Bund ermöglicht eine Ergänzung des privaten Kreditversicherungsschutzes in den Fällen, in denen die Kreditversicherer

 bestehende Limite reduzieren oder
 beantragte Limite nicht vollständig gewähren.

Die Ergänzung ist in verschiedener Weise begrenzt:

 Sie kann nie höher sein als die (eingeräumte oder verbliebene) Deckung des Kreditversicherers.
 Sie kann nie höher sein als das ursprünglich bestehende Kreditlimit oder das beantragte Kreditlimit.

In jedem Falle gibt es eine

 Obergrenze von 2,5 Millionen Euro je Abnehmer und Lieferant.

Die Bundesregierung stellt für die Top-Up-Deckung ein Gewährleistungsvolumen von 7,5 Milliarden Euro aus dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung.

Der Prämiensatz von

 2,88 Prozent per annum

trägt dem Umstand Rechnung, dass bonitätsschwache Unternehmen ohne Portfolioausgleich gedeckt werden.

Der Bund behält sich vor, die Prämie nach Auswertung erster Erfahrungen mit dem Top-Up-Programm anzupassen. Das Programm läuft Ende kommenden Jahres aus.

Die Kreditversicherer wickeln dabei das Kundengeschäft in der Top-Up-Tranche auf Rechnung des Bundes vollständig ab, um den Versicherungsnehmern einen einfachen Zugang zu ermöglichen.

Die Kreditversicherer erhalten dafür vom Bund eine Bearbeitungsgebühr, die aus den Prämieneinnahmen finanziert werden. Hierdurch sollen nur die entstehenden Kosten erstattet werden, eine Gewinnmarge ist nicht vorgesehen.

Zwischen dem Bund und den Kreditversicherern besteht darüber Einvernehmen, dass der Bund wirtschaftlicher Risikoträger für diese Top-Up-Deckung sein soll.

Die Risikoübernahme durch den Bund wird durch einen Rückgarantievertrag mit den Kreditversicherern ausgestaltet.

Lieferanten können für Lieferungen an inländische Unternehmen, also deutsche Abnehmer, eine Top-Up-Deckung erhalten, sofern seit dem 1. September 2008 ihr Limit gekürzt oder ein Antrag auf Einräumung oder Erhöhung eines Limits nur teilweise positiv entschieden wurde.

Für den Top-Up-Bereich ist ein

 einheitlicher Selbstbehalt des Versicherungsnehmers von 20 Prozent
 für Netto-Verträge – dabei handelt es sich um Policen ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer
 bzw. 30 Prozent für Bruttoverträge – also Policen mit Einbeziehung der Umsatzsteuer – vorgesehen.

Der Bund hat zudem einen Mandatar beauftragt, der das staatliche Ergänzungsangebot überwacht und kontrolliert.

Dazu werden die privaten Kreditversicherer monatlich dem Mandatar die wesentlichen Kennziffern wie Anzahl der Top-Up-Verträge, Deckungssummen, Prämien oder auch Schäden melden.

Der Mandatar wird die Daten prüfen und auswerten. Übrigens hat auch die EU-Kommission die Top-Up-Deckung gebilligt und eine Notifizierung, also eine förmliche Bestätigung der Beihilfefreiheit, als nicht erforderlich angesehen.

Wichtig:

Die Top-Up-Deckung können nur Unternehmen nutzen, die bereits eine Kreditversicherung haben bzw. eine Kreditversicherung abschließen.

Wenn Sie Interesse an einer Top-Up-Deckung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir können für Sie/Ihr Unternehmen als Mandatar tätig werden. Auf Grundlage eines Maklermandates können wir Sie qualifiziert bei der Kreditversicherung und der Installation einer Top-Up-Deckung  beraten. Wir sind bei allen deutschen Kreditversicherern als Fachmakler für Kreditversicherung akkreditiert und können diese Unterstützung für Sie kostenlos durchführen. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung erhalten Sie durch uns kompetente Unterstützung.

Die Mandatierung gegenüber dem Kreditversicherer muss schriftlich erfolgen – ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung – ohne Mandatierung ist eine Unterstützung nur auf Honorarbasis möglich.


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