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Top-Up-Deckung | Limit Plus
Rückkehr zur Normalität: Private Kreditversicherer
verpflichten sich zur Übernahme bislang staatlicher Deckungen in der Exportkreditversicherung
Die privaten deutschen Kreditversicherer verpflichten sich,
alle zum heutigen Tag vom Bund gedeckten kurzfristigen Exportforderungen
gegenüber Abnehmern in Kern-OECD- und EU-Ländern für die Dauer von mindestens
sechs Monaten ab sofort zu marktüblichen Preisen zu übernehmen.
Die Exporteure müssen sie ihnen lediglich antragen.
Von dieser Selbstverpflichtung ausgenommen sind lediglich
Deckungen für Lieferungen nach
- Bulgarien, Rumänien, Island, Lettland und Litauen.
Der Bund hatte im August 2009 im Zuge der Finanz- und
Wirtschaftskrise auf Basis einer entsprechenden Ermächtigung der EU-Kommission
eine bis Ende 2010 befristete Ausweitung der bundesgedeckten Exportfinanzierung
beschlossen. Ziel war es, die deutsche Exportwirtschaft mit der Absicherung
kurzfristiger Exportkredite zu unterstützen, soweit der private
Kreditversicherungsmarkt diese wegen des krisenbedingt erhöhten Ausfallrisikos
nicht mehr zur Verfügung stellen konnte.
"Es kehrt Normalität ein," erklärt Dr. Peter Ingenlath,
Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung beim Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft in Berlin.
Schon seit einiger Zeit decken die privaten Kreditversicherer
deutsche Exporte in alle Kern-OECD- und EU-Länder wieder in einem Umfang wie vor
Ausbruch der Krise; sie werden diesen Deckungsschutz weiter ausbauen. Ziel der
privaten Kreditversicherer ist es daher, den übernommenen Deckungsschutz auch
über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus aufrechtzuerhalten.
Für Exporteure, die neben der staatlichen Absicherung auch
einen privaten Kreditversicherungsvertrag haben, übernimmt das jeweilige
Versicherungsunternehmen die bestehenden Limite vom Bund.
Exporteure ohne eine private Exportkreditversicherung können
ihre beim Bund bestehenden Deckungen an einen privaten Kreditversicherer ihrer
Wahl übertragen.
"Die privaten deutschen Kreditversicherer begleiten die
deutschen Exporteure auf ihrem Wachstumspfad und leisten einmal mehr ihren
Beitrag zur Überwindung der Wirtschaftskrise, wie sie es auch schon mit ihrem
Engagement im Rahmen der staatlichen Top Up Deckung für deutsche Abnehmer
gemacht haben," sagte Ingenlath.
Der
Bund steigt in den Markt der privaten Kreditversicherer ein.
Zwei Modelle wurden geprüft:
• Das erste Modell, die so genannte Top-Up-Deckung
| Top-Up-Police.
• Das
zweite Modell wäre die so genannte Ground-Up-Deckung.
Der
Einstieg des Bundes erfolgt derzeit ausschließlich in die Top-Up-Deckung.
Die
Kreditversicherer haben sich mit der Bundesregierung auf eine bis Ende
2010 befristete staatliche Ergänzung der Warenkreditversicherung
verständigt.
Eigentlich
war zunächst geplant, dass dieses staatliche Programm bereits Ende
Oktober oder Anfang November hätte starten sollen. Das verzögerte sich
jedoch, da komplexe rechtliche, insbesondere auch europa- und
beihilferechtliche Fragestellungen zu klären waren. Doch nun kann das
Programm starten.
Der
Bund ermöglicht eine Ergänzung des privaten
Kreditversicherungsschutzes in den Fällen, in denen die
Kreditversicherer
bestehende Limite reduzieren oder
beantragte Limite nicht vollständig
gewähren.
Die
Ergänzung ist in verschiedener Weise begrenzt:
Sie kann nie höher sein als die
(eingeräumte oder verbliebene) Deckung des Kreditversicherers.
Sie kann nie höher sein als das
ursprünglich bestehende Kreditlimit oder das beantragte Kreditlimit.
In
jedem Falle gibt es eine
Obergrenze von 2,5 Millionen Euro je
Abnehmer und Lieferant.
Die
Bundesregierung stellt für die Top-Up-Deckung ein
Gewährleistungsvolumen von 7,5 Milliarden Euro aus
dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung.
Der
Prämiensatz von
2,88 Prozent per
annum
trägt
dem Umstand Rechnung, dass bonitätsschwache Unternehmen ohne
Portfolioausgleich gedeckt werden.
Der
Bund behält sich vor, die Prämie nach Auswertung erster Erfahrungen mit
dem Top-Up-Programm anzupassen. Das Programm läuft Ende kommenden
Jahres aus.
Die
Kreditversicherer wickeln dabei das
Kundengeschäft in der Top-Up-Tranche auf Rechnung des Bundes
vollständig ab, um den Versicherungsnehmern einen einfachen
Zugang zu ermöglichen.
Die
Kreditversicherer erhalten dafür vom Bund eine Bearbeitungsgebühr, die
aus den Prämieneinnahmen finanziert werden. Hierdurch sollen nur die
entstehenden Kosten erstattet werden, eine Gewinnmarge ist nicht
vorgesehen.
Zwischen
dem Bund und den Kreditversicherern besteht darüber Einvernehmen, dass
der Bund wirtschaftlicher Risikoträger für diese
Top-Up-Deckung sein soll.
Die
Risikoübernahme durch den Bund wird durch einen Rückgarantievertrag
mit den Kreditversicherern ausgestaltet.
Lieferanten
können für Lieferungen an inländische Unternehmen,
also deutsche Abnehmer, eine Top-Up-Deckung
erhalten, sofern seit dem 1. September 2008 ihr
Limit gekürzt oder ein Antrag auf Einräumung oder Erhöhung eines Limits
nur teilweise positiv entschieden wurde.
Für
den Top-Up-Bereich ist ein
einheitlicher Selbstbehalt
des Versicherungsnehmers von 20 Prozent
für Netto-Verträge
– dabei handelt es sich um Policen ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer
bzw. 30 Prozent für
Bruttoverträge – also Policen mit Einbeziehung der
Umsatzsteuer – vorgesehen.
Der
Bund hat zudem einen Mandatar beauftragt, der das
staatliche Ergänzungsangebot überwacht und kontrolliert.
Dazu
werden die privaten Kreditversicherer monatlich dem Mandatar die
wesentlichen Kennziffern wie Anzahl der Top-Up-Verträge,
Deckungssummen, Prämien oder auch Schäden melden.
Der
Mandatar wird die Daten prüfen und auswerten. Übrigens hat auch die
EU-Kommission die Top-Up-Deckung gebilligt und eine Notifizierung, also
eine förmliche Bestätigung der Beihilfefreiheit, als nicht erforderlich
angesehen.
Wichtig:
Die
Top-Up-Deckung können nur Unternehmen nutzen, die bereits eine
Kreditversicherung haben bzw. eine Kreditversicherung abschließen.
Wenn
Sie Interesse an einer Top-Up-Deckung haben, setzen Sie sich bitte mit
uns in Verbindung. Wir können für Sie/Ihr Unternehmen als Mandatar
tätig werden. Auf Grundlage eines Maklermandates können wir Sie
qualifiziert bei der Kreditversicherung und der Installation einer
Top-Up-Deckung beraten. Wir sind bei allen deutschen
Kreditversicherern als Fachmakler für Kreditversicherung akkreditiert
und können diese Unterstützung für Sie kostenlos durchführen. Aufgrund
unserer jahrzehntelangen Erfahrung erhalten Sie durch uns kompetente
Unterstützung.
Die
Mandatierung gegenüber dem Kreditversicherer muss schriftlich erfolgen
– ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung –
ohne Mandatierung ist eine Unterstützung nur auf Honorarbasis möglich.
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